Schuldenprävention Schuldenberatung Baden bei Wien

Neue Regeln im Privatkonkursverfahren ab 1. November 2017!

Diese Gesetzesnovellierung erleichtert vielen verschuldeten Personen aus dieser misslichen Lage herauszukommen und ein neues Leben zu beginnen:

Ab 1. November 2017 können auch Menschen mit einer Mindestsicherung oder einer kleinen Pension ein Entschuldungsverfahren anstreben. Die Insolvenzabwicklung soll nur mehr 5 statt 7 Jahre dauern und eine Mindestquote von 10% ist nicht mehr zwingend nötig. Auch mit einer kleineren Quote der Gesamtverschuldung ist es möglich eine Restschuldbefreiung nach Ablauf des Insolvenzverfahrens zu erhalten.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Zahlungsplan anzustreben mit Teilzahlungen für maximal 7 Jahre, wenn die Gläubigermehrheit diesem zustimmt. Sollte dies nicht zustande kommen, so gibt es das Abschöpfungsverfahren auf 5 Jahre, wo alle pfändbaren Einkommensteile zur Abdeckung der Schulden herangezogen werden.

Natürlich ist jeder einzelne Fall gesondert zu betrachten, um die bestmögliche Lösung sowohl für die verschuldete Person, als auch für die Gläubiger zu erzielen.

Uns liegen die Menschen am Herzen jenen Weg zu wählen, um sowohl psychisch gestärkt, als auch mit einer vernünftigen finanziellen Grundlage in die Zukunft zu schauen!

Sollten Sie gerade in einer solchen Notsituation stecken, so laden wir Sie zu einem unverbindlichen und kostenfreien Erstberatungsgespräch in meine Praxis ein!